Fliesen Konstantin AGB / Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Preise
Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer in € ab Werk und sind unverbindlich. Angebote gelten vorbehaltlich endgültigen Vertragsabschlusses nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Mit der Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertragsabschluß zustande, es sei denn, der Auftragnehmer widerruft schriftlich innerhalb von 8 Tagen.
Soweit aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben eine Änderung der Materialbestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Werden spätere Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig oder ändert sich das Angebot durch Wegfall von Positionen und Massen, so bleiben wir zu einer Preisänderung berechtigt.
2. Lieferung
Sämtliche Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt, wie Streiks der Zulieferer und Streiks allgemein, Betriebsstörungen etc., entbinden uns von den eingegangenen Lieferpflichten. Zugesagte Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten, obwohl wir uns um fristgerechte Lieferung bemühen. Verzugsstrafen und sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung lehnen wir grundsätzlich ab. Zwischenverkauf sämtlicher Materialien vorbehalten.
Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann kein Rücktrittsrecht vom Auftrag wahrgenommen werden. Bei Verzug des Auftragnehmers hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei Lieferungen frei Baustelle oder inkl. Montage ist vom Auftraggeber für eine freie Zufahrt, sowie einem entsprechenden Lagerplatz unmittelbar an der Bau - bzw. Arbeitsstelle zu sorgen. Sämtliche Untergründe für das zu verlegende Material müssen bauseitig sauber hergestellt und so beschaffen sein, dass eine Montage und Verlegung ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Stromanschluss 220/230 V ist bauseitig ohne gesonderte Berechnung zu stellen.
3. Berechnung
Die Berechnung von Fensterbänken und schmalen Platten erfolgt mit einer Mindestbreite von 20 cm. Nicht rechtwinklige Platten werden mit dem kleinstumschriebenen Rechteck berechnet. Eine Berechnung von 0,25 qm ist die Mindestmenge. Die im Angebot angegebenen Maße gelten nicht als Berechnungsgrundlage.
Genaue Abrechnung erfolgt nach Aufmass.
4. Muster, Farbe, Materialbeschaffenheit
Natursteinplatten können in Farbe, Struktur, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht sind gestattet, auch wenn die Lieferung nach vorgelegtem Durchschnittsmuster erfolgen soll.
Für die im Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen usw. ferner für Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen. Derartige Natursteingegebenheiten werden vom Kunden akzeptiert und anerkannt. Bei bunten Natursteinen sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren Wieder-zusammensetzen, ferner das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart der betreffenden Marmorsorten nicht nur unvermeidlich, sondern werden durch den Kunden auch als wesentliches Erfordernis der Bearbeitung akzeptiert.
5. Beanstandungen
Die Ausführung von Bauarbeiten erfolgt gemäß den jeweils in ihrer neuesten Fassung vorliegenden und anerkannten Richtlinien für das Versetzen und Verlegen von Naturwerksteinen, herausgegeben vom Deutschen Naturwerkstein- Verband e.V. Ist ein Mangel zurückzuführen auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder Fremdeinflüsse, vom Besteller vorgeschriebener Stoffe oder Bauteile, auf die Beschaffenheit oder Vorleistung eines anderen Unternehmers oder des Baugrundes, so sind wir von der Gewährleistung dieser Mängel frei. Reparaturkosten für beschädigte Installationen, die beim Einbau von Werkstücken anfallen können, sind vom Auftragnehmer zu tragen. Eingebaute Werkstücke sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigungen durch nachfolgende Handwerker zu schützen. Reparaturkosten für nach dem Einbau entstandene Schäden sind vom Auftraggeber zu tragen.
Beanstandungen in Bezug auf die Qualität und den Umfang der Lieferung müssen innerhalb 8 Tagen nach Empfang und vor dem Einbau der Ware vorgebracht werden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können wir nicht anerkennen. Bei berechtigten Beanstandungen steht uns das Recht auf Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist zu. Preisminderungen und Nachlässe werden schriftlich angezeigt. (Gutschriftsanzeige) Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz ist begrenzt auf den Rechnungswert unserer, an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Abnahme
Die Abnahme einer von uns hergestellten Sache erfolgt nach unserer Aufforderung schriftlich durch den Kunden nach Fertigstellung des Werkes. Verweigert der Kunde unberechtigterweise die notwendige Abnahme oder nimmt er das von uns geleistete Werk in Empfang bzw. auch in Benutzung, so gilt unsere Leistung als in vollem Umfange angenommen.
7. Zahlung
Innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Aufträgen über 5.000,00 € sind die Zahlungen wie folgt zu leisten: 30% des Auftragswertes unverzüglich nach Auftragserteilung, weitere 40% bei Anlieferung an der Baustelle oder Bereitstellung falls eine Anlieferung, aus von uns nicht vertretenden Gründen, nicht erfolgen kann, weitere 20 % nach Einbau. Bei reinen Lieferverträgen sind 70 % des Auftragswertes bei Anzeige der Versandbereitschaft zu zahlen. Der jeweilige Rechnungsrest ist innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung stehen uns ohne besondere Mahnung Zinsen in banküblicher Höhe zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gewährleistungs-ansprüchen, oder anderen Ansprüchen unserer Kunden ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden haben. Wir sind berechtigt bereits gelieferte Waren beim Verzug des Kunden zur Sicherung unserer Ansprüche wegzunehmen. Die Wegnahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Beim Verzug sind wir jedoch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wird die gelieferte Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb des Kunden ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes, der von uns gelieferten und der anderen Ware, zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung.
Der Kunde tritt seine Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Der Kunde hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesem die Abtretung anzuzeigen. Ebenso sind wir ermächtigt dem Schuldner die Abtretung im Namen des Kunden anzuzeigen. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den gelieferten Waren oder den von uns hergestellten Werken und die an uns abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Kunden an diesen zurück zu übertragen, soweit deren Wert, den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Werte steht uns zu. Will der Kunde ein solches Freigabeverlangen stellen, so hat er uns ein vollständiges Verzeichnis des in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Warenbestands und der uns zustehenden Forderung, mit genauer Bezeichnung der Schuldner vorzulegen und uns auf Verlangen über die Bonität der Schuldner, der einzelnen Forderungen genau Aufschluss zu geben.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bonn
10. Lieferung von Grabmalen
Für Beschädigungen an der Grabanlage, die durch Witterungseinflüsse oder Sturm entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware bleibt diese unser Eigentum. Terminverschiebungen der Anlieferung und Montage infolge Witterung, Streik und Terminschwierigkeiten beim Zulieferer entbinden nicht vom Kauf. Das zu verwendende Material wird in Farbe und Gefüge bestmöglich zusammenpassend ausgewählt. Abweichungen in Farbe, Struktur, Adern, Schattierungen sind keine Materialfehler. Falls keine oder nur teilweise Bezahlung der Grabanlage erfolgt ist, ermächtige ich hiermit als Unterzeichner, Nutzungsberechtigter und Käufer der Anlage die Firma Konstantin Marmor dieselbe wieder abzumontieren.
11. Allgemeines
Jede Auftragserteilung schließt Anerkennung der vorstehenden Bedingungen ein. Die auf Briefen des Kunden anders lautenden Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit wenn Sie von uns schriftlich angenommen werden. Angeliefertes und für den Einbau bestimmtes Material ist nach Anlieferung durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Alle Ansprüche des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund dürfen nicht abgetreten oder verpfändet werden.